Die Zeitschrift PÄDAGOGIK widmet sich in ihrer aktuellen Aprilausgabe (4/2010) einem Problem, das für alle Lehrenden aktuell ist, das aber medienethisch wie bildungsethisch gegenwärtig kaum Beachtung findet. Reinhold Miller (S. 36 f.) und Armin Bernhard (S. 38 f.) diskutieren über “spickmich.de”, ein Internetbewertungsportal, mit dem Schüler ihre Lehrer anonym bewerten können.
Reinhold Miller, Lehrerfortbildner und pädagogigscher Fachbuchautor, gesteht “spickmich.de” zwar zu, Schülern ein “rettendes Ventil” zu bieten, wenn es Kommunikationsprobleme mit Lehrern gibt. Einer pädagogischen Feedbackkultur wird dieses Instrument seiner Meinung nach aber in keiner Weise gerecht: “Spickmich im Internet, ein persönliches Gespräch in der Schule oder ein Feedbackprozess unterscheiden sich erheblich in der Qualität zwischenmenschlicher Beziehung voneinander.” Zudem verweist Miller auf die Gefahren, die von solchen Internetbewertungsportalen ausgehen können: Lehrer werden öffentlich an den Pranger gestellt, der Datenschutz wird verletzt und einer allgemeinen Stimmungsmache wird Tür und Tor geöffnet.
Sehr viel weiter mit seiner Kritik geht Armin Bernhard. Für den Essener Pädagogikprofessor steigert die anonyme Bewertung “die kollektive Unmündigkeit” und höhlt die zentrale Erziehungsaufgabe der Schule aus. Initiativkraft, Selbstvertrauen und Mut werden von “spickmich.de” nicht gefördert: “Dies ist [...] nur möglich, wenn den Heranwachsenden ein Rahmen zur Verfügung gestellt wird, innerhalb dessen sie lernen, sich mit den Personen ihrer unmittelbaren Umgebung auseinanderzusetzen. Sie wachsen am Widerstand, der ihnen im interpersonalen Austausch in Form von Anforderungen entgegengesetzt wird. Sie arbeiten sich systematisch an der Autorität anderer Personen ab und entwickeln über die Abarbeitung höhere Stufen von Autonomie.” Am Ende kommt Bernhard zu dem Schluss, dass derartige Internetbewertungsportale die “Entzivilisierung der Gesellschaft” förderten, nicht aber Zivilcourage: “Eine zukunftsfähige Gesellschaft aber benötigt kritische und widerständige Menschen und keine geistigen Heckenschützen.” Dieses Urteil fällt deutlich aus.
Bisher haben deutsche Gerichte die Meinungsfreiheit hingegen höher gewichtet als die Persönlichkeitsrechte der Lehrenden. Unser Nachbarland Frankreich urteilt hier anders. Dort werden Internetbewertungsportale als unvereinbar mit der Erziehungsaufgabe der Schule abgelehnt. Dass die Erziehungsaufgabe der Schule immer wichtiger wird, hat erst in dieser Woche eine neue Studie des Deutschen Industrie- und Handelskammertages gezeigt und darauf hingewiesen, dass immer mehr Familien ihrer Erziehungserstverantwortung nicht mehr gerecht werden. Gerade angesichts einer derartigen Diagnose ist es dringend geboten, den Lehrenden bei ihrem schulischen Erziehungsauftrag den Rücken zu stärken, statt diesen immer weiter gesellschaftlich auszuhöhlen.
Erziehung ist nur als personales Handeln denkbar, damit machen sich pädagogische Akteure zwangsläufig aber auch verletzbar. Lehrer haben daher ein besonderes Anrecht darauf, dass ihre Persönlichkeitsrechte hinreichend geschützt sind. Dies schließt auch ein, dass das Reden und Handeln im Rahmen der Schulöffentlichkeit nicht ungeschützt im Internet öffentlich gemacht werden darf. Die vom Dienstgeber beanspruchte Sozialsphäre der Lehrenden ist strikt funktionsangemessen zu begrenzen. Umgekehrt hat der Dienstgeber, will er seinem Schutzauftrag gerecht werden, Lehrende davor zu schützen, dass ihre persönlichen Daten ungefragt, ungeregelt oder mit kommerziellem Interesse weiterverbreitet werden.
Die erweiterten Möglichkeiten im Web 2.0 fordern bildungspolitisch, medienethisch und juristisch zu neuen Antworten heraus. Wenn die Zeitschrift PÄDAGOGIK diese wissenschaftliche, gesellschaftliche und politische Diskussion nun angestoßen hat, ist das sehr zu begrüßen.
(Axel Bernd Kunze)
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