Ein Ergebnis der zu Ende gehenden Legislaturperiode ist das sogenannte “Zugangserschwerungsgesetz”, das auf eine Initiative von Bundesfamilienministerin von der Leyen zurückgeht und das den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten im Internet erschweren soll. Das Gesetzesvorhaben ist wegen der damit verbundenen massiven rechtsstaatlichen Probleme heftig kritisiert worden. Ministerin von der Leyen, die von den Gegnern des Gesetzes als “Zensursula” bezeichnet wird, hat sich heute noch einmal aktuell in der Presse hierzu geäußert.
Eine aktuelle Kommentierung des Gesetzesvorhabens findet sich unter folgendem Link:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/08/02/die-meinungsfreiheit-als-sondermull/
Das Gesetz sollte ursprünglich zum 1. August 2009 in Kraft treten, gegenwärtig liegt es dem Bundespräsidenten noch gar nicht zur Unterschrift vor. Der Rechtsberater der Bundesregierung, Dr. Frey, hat noch einmal eindringlich dazu aufgerufen, das Gesetz aufgrund der handwerklichen Mängel, der zahlreihen rechtsstaatlichen Bedenken und einer verfassungswidrigen Kompetenzüberschreitung des Bundesgesetzgebers nicht in Kraft treten zu lassen. Die F.D.P. hat die Rücknahme dieses Gesetzes inzwischen zur Vorbedingung für etwaige Koalitionsverhandlungen gemacht.
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