Sechzig Jahre alt wird in diesem Jahr die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN). Ihre Verabschiedung am 10. Dezember 1948 war ein wichtiger Schritt, den Menschenrechten völkerrechtlich Geltung zu verschaffen. Die Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V. würdigte dieses Jubiläum am 27. Oktober mit einem Themenabend in der Evangelischen Studentengemeinde Bamberg. Dr. Axel Bernd Kunze, Wissenschaftlicher Angestellter am Lehrstuhl für Christliche Soziallehre und Allgemeine Religionssoziologie der Universität Bamberg, sprach dabei über das Recht auf Bildung, das mit Artikel 26 der UN-Menschenrechtserklärung erstmals international festgeschrieben wurde.
Der sogenannte PISA-Schock hat dem Thema Bildung eine erstaunliche Konjunktur beschert. Neu an der gegenwärtigen Debatte ist, dass Bildung auch in Deutschland zunehmend als ein Menschenrechtsthema wahrgenommen wird. Dazu beigetragen hat nicht zuletzt der Deutschlandbesuch des UN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Bildung, Vernor Muñoz, im Frühjahr 2006. Sein Bericht ein Jahr später löste eine kontroverse Diskussion aus. Wie Kunze bemängelte, habe es kaum eine sachliche Debatte über die Chancen, aber auch die deutlichen Schwächen des Berichts gegeben. Die Reaktionen reichten von beißendem Spott bis euphorischer Zustimmung: Ist der Bericht für den Deutschen Philologenverband nur „dünner kalter Kaffee“, sprach die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hingegen davon, Deutschland stehe zu recht am internationalen Pranger.
Kunze, Geschäftsführer eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Forschungsprojekts zum Menschenrecht auf Bildung, nutzte den sogenannten Muñozbericht, um aufzuzeigen, welche Forderungen sich aus dem Recht auf Bildung ableiten lassen. Zugleich warnte er aber auch: „Die Menschenrechte zu überdehnen, birgt die Gefahr, diese zu entwerten. Nicht alle bildungspolitischen Probleme verletzen auch schon das Recht auf Bildung.“ Als Beispiel führte Kunze die Schulstrukturdebatte an: Forderungen nach einer Abschaffung des gegliederten Schulsystems lassen sich seiner Meinung nach nicht mit menschenrechtlichen Argumenten begründen. Wichtiger als groß angelegte Strukturreformen, so der Bamberger Theologe und Pädagoge, sei es, sich um eine verbesserte und zielgenauer ansetzende individuelle Förderung zu sorgen, sowie den Lehrern mehr pädagogische Freiheit und Vertrauen zu gewähren, damit diese ihrer immer schwerer werdenden Erziehungsaufgabe gerecht werden können.
Äußerst angeregt, aber auch kontrovers diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mögliche Veränderungen im deutschen Bildungswesen. Kunze plädierte dabei für ein plurales Bildungssystem, das Schülern und Eltern große Wahlfreiheit lässt: „Bestimmte Lösungen absolut zu setzen, führt in der Regel nur zu neuen pädagogischen Problemen und einem Verlust individueller Freiheit.“ Sein Fazit am Ende: „Von einer systematischen Verletzung des Rechts auf Bildung kann in Deutschland nicht gesprochen werden, doch weist der Muñozbericht in bestimmten Punkten durchaus auf Veränderungsbedarf hin, beispielsweise im Hinblick auf eine verbesserte Sprachförderung für Kinder mit Migrationshintergrund.“
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