Keine(r) darf zurückbleiben! 2. Symposium des DFG-Projekts “Menschenrecht auf Bildung”

Marianne Heimbach-Steins und Gerhard Kruip im Gespräch während der TagungVom 8. bis 9. Februar fand das zweite Symposium des DFG-Projekts „Menschenrecht auf Bildung: Anthropologisch-ethische Grundlegung und Kriterien der politischen Umsetzung“, das in Kooperation des Lehrstuhls für Christliche Soziallehre und Allgemeine Religionssoziologie der Otto-Friedrich-Universität Bamberg und des Forschungsinstituts für Philosophie Hannover erarbeitet wird, in der Evangelischen Akademie Loccum statt (vgl. auch die Ankündigung hier). Ausgehend von der gegenwärtigen Bildungsdiskussion, in der ökonomische und sozialpolitische Gesichtspunkte im Vordergrund stehen, suchte die Tagung unter dem Titel “Keine(r) darf zurückbleiben. Bildungszugänge und -übergänge auf dem Prüfstand” nach Wegen, die sozialethische Perspektive auf Bildung und Beteiligungsgerechtigkeit in den Diskurs einzuspeisen.

Marianne Heimbach-Steins führte zunächst in den Stand des Forschungsprojektes ein und wies dabei das Spannungsfeld aus, in dem „Bildungsgerechtigkeit zwischen Empirie und Normativität“ steht. Auch den Aussagen der empirischen Forschung unterliegt eine bestimmte Perspektive als hermeneutisch unhintergehbare Linie. Dienen sie als Quelle ethischer Reflexion, müssen die gesetzten Prämissen der nicht schlechthin objektiven Daten transparent gemacht werden, um perspektivische Verengungen aufzeigen zu können. Zugleich ist es notwendig, ein geeignetes normatives Instrumentarium auszudifferenzieren. Heimbach-Steins wies der Wechselwirkung zwischen Empirie und Normativität eine Scharnierfunktion zum normativ ethischen Gerechtigkeitsdiskurs zu und legte damit eine Spur, die sich durch die Diskussion beider Tage zog.

Unter der Frage „Exklusion oder Chance“ zeigte Katja Neuhoff auf, wie Übergangsentscheidungen in der Schullaufbahn die Bildungswege von Jugendlichen mit Migrationshintergrund bestimmen. Bedingt durch ihre Herkunft geraten sie an den kritischen Gelenkstellen der Bildungsbiographie wie Einschulung, Übertritt zur Sekundarstufe und Einstieg in die Ausbildung signifikant ins Hintertreffen. Vor diesem Hintergrund fragte Neuhoff nach der moralischen Legitimität dieser Zuweisung verschiedener Chancen. Während die Übergänge zunehmend verschärft werden, versagen die Bildungsinstitutionen dabei, ungleiche Voraussetzungen aufzufangen. Vor allem Sprachdefizite bestimmen die Bildungsbiographie und führen zu einer ethnischen Selektion, die diese Jugendlichen strukturell benachteiligt, stigmatisiert und letztlich zum Phänomen ihrer Exklusion führt. Statt der geforderten Passung der SchülerInnen an das Bildungssystem empfahl Neuhoff eine Bottom-up-Strategie, die ausgehend von Bildungsstand des Einzelnen Fördermaßnahmen vorsieht.

Walter Lesch ergänzte die Ausführungen um den Hinweis auf Notwendigkeit und Chance eines internationalen Vergleiches, während Walter Schöning auf die Problematik der Vermengung von formaler und informeller Bildung hervorhob und die Differenzierung verschiedener Migrationhintergründe betonte.

Maßnahmen zur Verbesserung der Schulqualität stellte Benno Haunhorst am Beispiel des Bischöflichen Gymnasiums Josephinum in Hildesheim vor. 2006 richtete die Schule eine Steuerungsgruppe aus Vertretern aller am Schulleben Beteiligten ein, die ein pädagogisch entfaltetes Schulkonzept auf den Säulen Unterrichtsqualität, Schulseelsorge und räumliches Lernumfeld entwarf. Die Schulqualität zeigt sich in der hohen Identifikation der Erziehungsgemeinschaft mit der Schule, in Transparenz, Kommunikation und Partizipation, in den Strukturen der Schulorganisation, in der Setzung klarer Verabredungen und ihrer Einhaltung sowie den hohen Ansprüchen und ihrer Verwirklichung. Haunhorst konnte darauf hinweisen, dass die Schule damit den Qualitätsanforderungen des Landes Niedersachsen mehr als entspricht.

Aus pädagogischer Perspektive stellte Regina Ammicht-Quinn die Problematik von Asymmetrien in pädagogischen Beziehungen dar und plädierte für eine pädagogische Ethik der Strukturen, die im Bewusstsein, dass alle irgendwann auf andere angewiesen sind, die Gleichheit der Ungleichheit postuliert und auf dieser Prämisse anerkennt, dass keiner die Gleichheit an Wert und Würde verlieren darf. Der schwache Partner erhält so viel Handlungsspielraum wie möglich, der sukzessive erweitert wird. Kriterium einer „guten Schule“ ist die Reflexion der Asymmetrie der ihr inhärenten pädagogischen Beziehungen sowie die Verantwortung und Fürsorge in Anerkennung des „Eigensinns“ der SchülerInnen. Axel Bernd Kunze mahnte, bei allen Bemühungen um Schulqualität die pädagogische Freiheit als Grundbedingung pädagogischen Arbeitens nicht einzuschränken, und fragte nach der Übertragbarkeit des vorgestellten Reformprozesses vor dem Hintergrund einer weniger homogenen Schulfamilie.

Aus der Sicht der Sozialforschung schloss Marcel Helbig die Vortragsrunde mit dem Thema „Bildungspolitik im Dienst der Beteiligungsgerechtigkeit“ ab. Er erläuterte den Zusammenhang zwischen Bildungs- und Sozialpolitik und machte eindrücklich klar, wie mangelnde Bildung den Finanzhaushalt des Staates, aber auch das individuelle Schicksal negativ beeinflusst. Auch er wies auf die Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen aus bildungsfernem Elternhaus sowie mit Migrationhintergrund hin, die sich durch primäre Effekte im Erwerb von Kompetenzen sowie durch sekundäre Effekte bei der Entscheidung an den Bildungsübergängen verstärkt. Helbig forderte im Rahmen einer vorsorgenden Sozialpolitik eine professionalisierte Vorschulpflicht, die Einführung der flächendeckenden Ganztagsschule sowie eine längere gemeinsame Schulzeit. Zudem seien die Auflösung der Hauptschule sowie Personalsteigerung und die Einstellung sozialpädagogischen Personals in Vorschule und Schule notwendig.

In Ergänzung des Vortages betonte Andreas Lob-Hüdepohl vor allem die Bedeutung sozialräumlich-orientierter Unterstützungssettings zum Abbau sozial-biographischer Nachteile. Statt Einzelfallhilfen sei es angebracht, mit dem Sozialraum und seinen endogenen Ressourcen, den vorhandenen Netzwerken wie Familie und Schule, zu arbeiten. Wolfgang Böttcher schließlich rundete die Diskussion mit dem Fazit ab, dass Bildungsökonomie stets in höchsten Maße normativ sei, da das Ziel des Ressourceneinsatzes zum Zweck der Verbesserung schon vorhanden sein muss, und griff damit den Faden des Verhältnisses von Empirie und Normativität vom Beginn der Tagung auf.

Die Ergebnisse der kontroversen Diskussionen, die vor allem die Füllung des Bildungsbegriffes sowie das Verhältnis zwischen empirischer Forschung und normativem Diskurs betrafen, werden in die Arbeit der Forschungsgruppe eingehen. Die Abschlusstagung des DFG-Projektes findet vom 13. bis 15. November d. J. in Mainz statt. Weitere Informationen sind der Seite www.menschenrecht-auf-bildung.de zu entnehmen.

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