Gegenwärtig wird vor dem Hintergrund großer Fortschritte in der Hirnforschung die Frage gestellt, ob die Willensentschlüsse eines Menschen wirklich noch als unabhängig von den zerebralen Funktionen angenommen werden können, oder ob diese nicht eigentlich als den konkreten biologischen und neurophysiologischen Prozessen innewohnend gedacht werden müssten. Nicht zum ersten Mal in der Geistesgeschichte steht damit die Unabhängigkeit des menschlichen Willens und damit die Annahme einer in der Transzendenz verankerten menschlichen Grundfähigkeit zur willentlichen Selbstbestimmung, wie sie die in der antiken Philosophie fundierte christliche Tradition kennt, zur Debatte.
Josef Römelt geht im Bewusstsein dieser Diskussion in seinem Aufsatz (S. 227-240) von einem geschichtlichen
„Wandel von Konzepten einer Willenstheorie, die den Willen als eine Grundkraft im Menschen deuten und stark machen, hin zu schwachen Theorien der Willensphänomene als flexible Orientierungsversuche des Individuums im Kontext der sich wandelnden Biographie“ (S. 229)
aus und reflektiert dieses gewandelte Verständnis auf kulturelle Dimensionen hin. Über einen Durchgang durch die geistesgeschichtliche Entwicklung des Willensverständnisses und eine summarische Auseinandersetzung mit sprachphilosophischen und handlungstheoretischen Ansätzen sowie eher therapeutischen Konzepten kommt er zu dem Schluss, dass auch „in den unübersichtlichen Welten der komplexen Wirklichkeiten“ (S. 238) der Postmoderne die theologisch vermittelte transzendente Verankerung menschlicher Seinsweisen dem Menschen bei seiner Suche nach stabilen Willenserfahrungen unterstützen kann. –
„Sie [die transzendente Verankerung, SZ] versteht sich jedenfalls als ein wesentliches Moment der Ermutigung, in den komplizierten Verwerfungen und Risiken menschlichen Lebens eine stabile Willensintegration und Lebensgestaltung zu wagen. Sie ist Ausdruck der Hoffnung, dass sich menschliches Leben in seinen Risiken in diesem Sinne tatsächlich humanisieren lässt“ (239).
Petra Mayr, Redakteurin beim biomedizinischen Periodikum ALTEX (Alternatives To Animal Experimentation), untersucht in ihrem Aufsatz die Grenzen der Anwendbarkeit der Goldenen Regel, die in der Einfachheit und Praxisorientierung ihrer Forderung den anderen so zu behandeln, wie man selbst behandelt werden möchte, gemeinhin doch als Verbindungsglied zwischen divergierenden Religionen und Kulturen angesehen wird (S. 241-254). Gerade diese Universalisierbarkeit stellt sie durch die Anwendung des Universalisierungsprinzips von Mackie in Frage, geht man im Kontext der Goldenen Regel doch letztendlich davon aus, dass „Andere mir in bestimmter Hinsicht ähnlich sind“ (S. 242). Wie Mayr zeigt, ist dies ebenso wenig anzunehmen wie die Möglichkeit, vorbehaltlos unterschiedliche Vorlieben und konkurrierende Ideale zu berücksichtigen, da dies nichts anderes als eine Abstrahierung von sich selbst, seinen individuellen Attributen bedeuteten würde. Weitgehende Zustimmung könne daraus folgernd nur eine Maxime erhalten, die im Bereich der Grundbedürfnisse angesiedelt ist. Da diese aber auch Tieren inhärent seien, ist es möglich, hieraus eine Ausweitung des Objektbereichs von Moral auf alle leidensfähigen Lebewesen zu begründen. Im Weiteren setzt sich Mayr mit der stark anthropozentrischen Moral Kants auseinander und macht deutlich, dass selbst unter kantischen Annahmen (Menschen sind moralische Subjekte qua Vernunft; nur Wesen, die Subjekte der Moral sind können auch Objekte der Moral sein) insbesondere der gemeinsamen Empfindungsfähigkeit bzw. der Leidensfähigkeit von Tier und Mensche eine Rolle zukommt. Mayr macht deutlich, wie dadurch die durch die differentia specifica der Vernunft sich öffnende Kluft zwischen Mensch und Tier durch die gemeinsame Fähigkeit zum Leiden überwunden werden kann. – „Damit erscheint die Leidensfähigkeit als ein Prinzip, das in der goldenen Regel verankert ist, aber als Maxime der Leidensvermeidung weit darüber hinausgeht“ (S. 253f.). Im Ergebnis kommt Mayr so der Einsicht, dass die „praxisorientierte Einfachheit eines Prinzips … die Komplexität moralischen Handelns unterschätzt und nicht adäquat zu integrieren vermag“ (S. 253).
In einem weiteren Beitrag versucht Nikolaus Knoepffler Prinzipien und Regeln einer nicht-medizinischen Bioethik zu entwickeln (S. 255-279). Unter nicht-medizinischer Bioethik versteht Knoepffler, wie er zu Beginn in Auseinandersetzung mit verschiedenen Definitionsversuchen des Begriffs Bioethik deutlich macht, in diesem Kontext das weite Feld der Umwelt- und Tierethik. Ausgangspunkt seiner Überlegungen ist die Feststellung, dass der lange Zeit in der ethischen Diskussion vorherrschende Anthropozentrismus heute weder konsensfähig noch mit modernen physio-, bio- und pathozentrischen Ansätzen gänzlich vermittelbar sei. Knoepffler entwickelt daher einen integrativen Ansatz, als dessen zentrales Kriterium er zwar die Menschenwürde festlegt, diese aber durch die Prinzipien der Nachhaltigkeit und der Anerkennung des Eigenwertes nicht-menschlicher Lebewesen ergänzt. Diese Prinzipien operationalisiert er durch ein Konglomerat von Regeln, „die individuell und sozial verträglich, ökonomisch sinnvoll und ökologisch dienlich sind“ (S. 275f.). Anhand der konkreten Beispiele von der Züchtung des Golden Rice gegen Vitamin-A-Mangel sowie der „Herstellung“ transgener Säugetiere für die Grundlagenforschung legt er abschließend dar, wie eine ethische Bewertung anhand der entwickelten Regeln gelingen kann.
Zwei kürzere Beiträge im Diskussionsforum beschäftigen sich zum einen mit der Frage der „Heilbehandlung mit der Methode des Tötens nach mutmaßlicher Zustimmung“ (S. 282-285) – Franco Rest kommt hier zu einer sehr kritischen Beurteilung von Mord/Totschlag/Sterbehilfe insbesondere bei Wachkomapatienten und dem Versuch der Legalisierung durch Patientenverfügungen – sowie mit der Frage „Was ist ärztliche Ethik?“ (S. 285-287). Dieser zweite Kurzbeitrag versteht sich als Zusammenfassung des 2005 von der World Medical Association herausgegebenen „Handbuchs der ärztlichen Ethik.“
Des Weiteren berichtet Klaus Thomalla über ein interdisziplinäres Bochumer Forschungssymposium (10./11. Februar 2007) unter dem Titel „Dialektik der Säkularisierung. Auf der Suche nach der Bedeutung eines Begriffs“ (S. 290-296). Anknüpfend an das Gespräch zwischen Jürgen Habermas und Joseph Ratzinger ging es dabei um die vorpolitischen Grundlagen des demokratischen Rechtsstaates, konkreter um die Bedeutung der Religion als Sinnpotential auch in der säkularen Welt. Als Ergebnis des Symposiums hält Thomalla fest, dass der säkulare Staat in gewisser Weise die Einigkeit zwischen religiösen und nicht religiösen Bürgern bedürfe bzw. die aus deren Zusammentreffen entstehenden Probleme zumindest öffentlich diskutiert werden müssen – „Die Substanz des säkularen Staates“, so der Leiter der Tagung Walter Schweidler am Ende,
„werde von einem religiösen Bürger gebildet, der den Prozess der Säkularisierung verstanden hat und der seine Religiosität im bewahrten Respekt für das Unantastbare am Menschen wieder findet, das für ihn nichts anderes als das Heilige ist. Diese Identifikation könne freilich dem nicht religiösen Bürger nicht abverlangt werden“ (S. 295).
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