Herder Korrespondenz - Ausgabe 5/2007

Titel Herder KorrespondenzWährend es in der diesjährigen Aprilausgabe der Herder Korrespondenz sozialethisch eher ruhig zuging, sieht das im aktuellen Heft 5/2007 nun wieder anders aus: Unter dem Stichwort “Wirtschaftsethik” beschäftigt sich Johannes Wallacher mit der menschenrechtlichen Verantwortung transnationaler Unternehmen (S. 264 - 268). Der Verfasser kommt in seinem Beitrag zum Schluß, daß weder Selbstverpflichtungen der Unternehmen noch rechtlich verbindliche Regeln für sich genommen ausreichen, damit global agierende Unternehmen ihrer Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte nachkommen. Beide Instrumente müssen sich vielmehr komplementär ergänzen:

“Als erstes gilt es die Effektivität unternehmerischer Selbstverpflichtungen zu verbessern, insbesondere durch eine transparente Berichterstattung sowie durch wirksamere Kontroll- und Verifikationsmechanismen. Ein weiterer und wohl noch wichtigerer Schritt wäre die Bereitschaft und das Engagement einzelner Unternehmen und ihrer Verbände, freiwillige Regeln in verbindliches Recht umzuwandeln, falls sich die Selbstbindung nicht als wirksam erweisen sollte” (S. 268).

Der Verfassser ist Professor für Sozialwissenschaften und Wirtschaftsethik an der Hochschule für Philosophie München, Philosophische Fakultät S. J. und Leiter des Forschungs- und Studienprojektes “Globale Solidarität - Schritte zu einer neuen Weltkultur” der Rottendorfstiftung an der genannten Hochschule.

Die Herder Korrespondenz erscheint monatlich im Verlag Herder und kostet im Abonnement 10,20 Euro (ermäßigt 8,00 Euro) pro Heft (zuzüglich Versandkosten). Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit unter www.herderkorrespondenz.de.


1 Response to “Herder Korrespondenz - Ausgabe 5/2007”


  1. 1 Alexander Filipovic

    Vielen Dank, Axel, für die Information. Das finde ich ja interessant mit der Verrechtlichung der Selbstbindung. Was aber, wenn organisatorische Selbstbindung auf lange Sicht viel wirksamer ist? Zwar ist hinsichtlich der Menschenrechtsverletzungen natürlich darauf zu dringen, dass mit dem Instrument rechtlicher Sanktionsmöglichkeiten diese von vorne herein vermieden werden können. Ein Selbstverpflichtung aber etwa für eine Erfüllung ökologischer Schutzmaßnahmen über das Recht hinaus könnte zu Standortvorteilen und besserem “Image” führen…

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